
Was Sie nach einem Einbruch beachten müssen
Ein Einbruch ist für die Opfer ein schockierendes Erlebnis. Die Wohnung ist verwüstet, Schränke durchwühlt, in den privatesten Habseligkeiten haben die Täter gekramt. So aufwühlend ein Einbruch auch ist: Folgende Punkte gilt es unmittelbar nach der Entdeckung zu beachten.
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Informieren Sie zuallererst die Polizei unter der Notrufnummer 110.
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Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung, von den Beschädigungen und den Einbruchspuren
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Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts in ihrer Wohnung, fassen Sie nichts an. So ist gewährleistet, dass wichtige Hinweise am Tatort von der Polizei sichergestellt werden können.
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Wurden Ihre EC- oder Kreditkarten gestohlen, sperren Sie diese sofort. Die nötigen Telefonnummern finden Sie unten aufgelistet.
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Legen Sie mit der Polizei zusammen eine Stehlgutliste an. Auf dieser führen Sie alle Dinge auf, die Ihnen bei dem Einbruch gestohlen worden sind. Beschreiben Sie Ihre gestohlenen Habseligkeiten so gut wie möglich, im Idealfall liefern Sie Gerätenummern oder Fotos mit. Hierbei hilft eine Wertsachenliste.
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Melden Sie den Einbruch und die Schäden bei Ihrer Versicherung. Legen Sie Ihrer Versicherung die Stehlgutliste vor.
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Heben Sie beschädigte Gegenstände solange auf, bis mit der Versicherung alles geklärt ist. Ggf. schickt die Versicherungsgesellschaft einen Gutachter, um den tatsächlichen Schadenswert der Sache festzustellen.

Einbruchdiebstahl – Definition eines Deliktes
Man spricht von Einbruchdiebstahl, wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt in einen Raum verschafft, sich einschleicht oder er mittels eines falschen Schlüssels Zutritt erlangt. Auch wenn sich der Täter mit einem „regulären“ Schlüssel (den er außerhalb des Versicherungsortes durch Raub oder Diebstahl in seinen Besitz gebracht hat) Zutritt verschafft, ist der etwaige Schaden durch die Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt.
Welche Schäden ersetzt die Hausratversicherung?
Den Wiederbeschaffungswert Ihrer gestohlenen Habseligkeiten begleicht Ihre Hausratversicherung. Beachten Sie: Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt.
Entschädigungsgrenzen bei der Hausratversicherung
Unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme gilt für Wertgegenstände eine bestimmte Höchstgrenze für Entschädigungszahlungen bei der Hausratversicherung. Marktüblich liegt diese Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Allerdings lässt sich diese Entschädigungsgrenze bei den meisten Versicherungen gegen Beitragszuschläge erhöhen. Werden die Wertsachen jedoch in einem Tresor aufbewahrt, der eingemauert ist oder mindestens 200 kg wiegt, gelten andere Entschädigungsgrenzen.
Folgende Gegenstände und Wertgegenstände gelten laut den Versicherungen als Wertsachen:
Bargeld, Urkunden (inkl. Sparbücher, Wertpapiere), Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen sowie Gegenstände aus Gold und Platin, Pelze, Teppiche (handgeknüpft), Kunstgegenstände (Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken), Gegenstände aus Silber und Antiquitäten, die mindestens 100 Jahre alt sind (Ausnahme: Möbel).

Die Tat und ihre Folgen
Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein Schock und ein einschneidendes Erlebnis. Dabei machen den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Es bleibt – neben dem materiellen Verlust – für viele der bittere Beigeschmack, dass eine fremde und kriminelle Person die Privat- und Intimsphäre betreten, durchwühlt und beschmutzt hat. Dies sowie die Furcht vor einer Wiederholung wird für die Opfer oft zum Alptraum. Viele Betroffene werden nach der Tat von Ängsten geplagt. Nicht wenige wollen daher nach einem Einbruch aus der Wohnung oder dem Haus ausziehen.
Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen fühlen sich 75 Prozent der Opfer von Einbrüchen in ihrer gewohnten Umgebung unsicher, bei der Hälfte hält dieses Gefühl sogar längerfristig an. Macht- und Hilflosigkeit wurden ebenfalls über der Hälfte der Betroffenen attestiert. Psychische Belastungen wie Stress, Anspannung, Nervosität, Angstgefühle und Schlafstörungen sind gleichfalls gravierende Folgen eines erlebten Einbruchs, die kurz- und langfristig auftreten können. ( Quelle: KFN, Wohnungseinbruch: Tat und Folgen, 2014)
Albtraum Einbruch – im Interview
Eine Betroffene berichtet im Video, wie sie sich nach einem Einbruch in ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlte, und welche Maßnahmen zur Sicherung von Fenstern, Türen und mehr sie im Anschluss durchführen ließ.
Was passiert nach einem Einbruch?
Man kommt nach Hause – und steht im Chaos. Bücher überall, Schränke durchwühlt, Wäsche verstreut. Das Bargeld ist verschwunden, genauso wie die Kamera mit den Bildern von der Hochzeit der Tante vom vergangenen Wochenende. Handy und Laptop sind weg – und der Schmuck: die Silberkette zur Geburt des Sohnes, das goldene Armband, Opas Taschenuhr und sogar die kleine Muschel, das Mitbringsel aus dem Urlaub.
Schock, Trauer, Ohmacht, Verunsicherung – eine ganze Welle von Gefühlen überrollt Einbruchopfer plötzlich.
Doch jetzt muss gehandelt werden: die Polizei anrufen, die Versicherung benachrichtigen. Nur nichts verändern für die Spurensuche.
Checkliste: Verhalten nach einem Einbruch
Folgende Punkte gilt es, unmittelbar nach der Entdeckung zu beachten.
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Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110.
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Machen Sie Fotos von der Wohnung, den Beschädigungen und den Einbruchspuren.
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Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts in Ihrer Wohnung, fassen Sie nichts an.
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Wurden Ihre EC- oder Kreditkarten gestohlen, sperren Sie diese sofort.
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Legen Sie mit der Polizei zusammen eine Stehlgutliste an. Hierbei hilft eine Wertsachenliste.
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Melden Sie den Einbruch und die Schäden bei Ihrer Versicherung.
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Heben Sie beschädigte Gegenstände solange auf, bis mit der Versicherung alles geklärt ist.
Die Polizei nimmt den Tatort auf
Es folgen Befragungen durch die Polizisten und die Tatortaufnahme durch die Spurensicherung. Einiges ist weggekommen, meist gar nicht von allzu großem materiellem Wert, sondern vielmehr von emotionaler Bedeutung. Die Beamten versuchen zu trösten, doch die Aussicht, die gestohlenen Gegenstände wiederzufinden, ist gering.
Aufräumen und Ordnung schaffen
Endlich kann man aufräumen. Doch Ordnung schaffen nach einem Einbruch wirft weitere Fragen auf. Will ich die Sachen, die der Einbrecher angefasst hat, wirklich noch mal anziehen? Einen noch intimeren Einblick konnte der Täter nicht bekommen. Die Gedanken drehen sich im Kreis: Ob der Einbrecher noch einmal wiederkommt? Warum war er gerade hier?
Schadensbewertung
Dann kommt der Schadenregulierer des Versicherers. Was genau ist weggekommen, und wie hoch war der Wert? Welche Schäden hat der Einbrecher am Haus verursacht? Wie sieht die Versicherungssumme aus? Die Versicherungsunterlagen werden geprüft. Auch wenn Polizeibeamte und Schadenregulierer behutsam vorgehen, die Zeit nach einem Einbruch bedeutet für Einbruchopfer in der Regel extremen Stress.
Polizeiliche Sicherheitsberatung
Die Polizisten lassen bei der Tatortaufnahme die Kontaktdaten der polizeilichen Beratungsstelle da. Der Fachberater kommt auf Wunsch zum Einbruchopfer nach Hause. In Ruhe bespricht er die Schwachstellen an Haus oder Wohnung, sinnvolle Maßnahmen zum Einbruchschutz und wie man sich außerdem schützen kann.